Steigeisen Typ: Berlin ähnlich DIN 1212 GS

Das Steigeisen Typ Berlin wurde speziell in Zusammenarbeit mit dem Stadtwerk „Berliner Wasser“ entwickelt, vom TÜV Süd geprüft und vom Stadtwerk zugelassen. Es kombiniert die Vorteile eines Steigeisens nach DIN 1212GS mit der Langlebigkeit von Edelstahl V4A. Es wird aus besonders dickem Edelstahlblech gefertigt, das einen seitlichen Abgleitschutz bildet, und ist mit einer Trittstufe aus U-Profil verschweißt.

Das Steigeisen ist für den Einbau in runden sowie geraden Schachtwänden geeignet – sowohl in Mauerwerk als auch auf Betonwänden. Zur Befestigung müssen, wie in der DIN 1212 vorgeschrieben, Hinterschnittanker aus Edelstahl verwendet werden.

Abmessung

  • Breite: 174 mm
  • Auftrittsbreite: 160 mm
  • Auftrittstiefe: 160 mm
  • Höhe: 144 mm

Gewicht

  • ca. 2,9 kg

Material

Edelstahl V4A (1.4571) gebeizt und passiviert

Bilder

Steigmaß

Das Steigmaß für das Steigeisen Typ Berlin ist in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und der DIN 1212 festgelegt und muss durchgehend entweder 250 mm oder bis maximal 280 mm betragen. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Steigmaßen innerhalb eines Schachts ist nicht zulässig.

Für zweiläufige Steigeisengänge muss der seitliche Abstand zwischen den Mittellinien der beiden Steigeisengänge gemäß DIN 1212 mindestens 300 mm und maximal 400 mm betragen.

Ausschreibungstext

Steigseisen Typ Berlin ählich DIN 1212 GS

Steigeisen zum Anschrauben, Typ Berlin, mit Zulassung von Berliner Wasser, ähnlich DIN 1212 Teil 3 – Form GS, für zweiläufige Steigeisengänge mit einer Auftrittsbreite von mindestens 160 mm und einer Auftrittstiefe von mindestens 160 mm sowie seitlicher Aufkantung. Gefertigt aus Edelstahl V4A (1.4571), mit geeignetem Befestigungsmaterial (aus nichtrostendem Stahl der Widerstandsklasse III oder IV, mit Hinterschnitt), Typ FZA.14.40 oder gleichwertig (glw.), mit einem gleichbleibenden Steigmaß von 250 mm und einem Abstand zwischen den Mittellinien der beiden Steigeisengänge von 300 mm, an die Schachtwand andübeln.

Typ KBS.1212.Berlin oder gleichwertig (glw.).